
FAQ
LearningCampus steht für Erfahrungen, die prägen. Bekannt für innovative Konzepte und eine Schulungsvielfalt auf hohem Bildungsniveau bereitet LearningCampus den Boden für neue Erfahrungen. Ressourcenorientiert, auf Augenhöhe und vielfältig schafft und bietet LearningCampus neue Möglichkeiten im pädagogischen Bereich und darüber hinaus. www.learningcampus.de. Dementsprechend können freiwillig zusätzliche Einheiten zum Coaching und zur Praxisvertiefung belegt werden. Alle Lehrende verfügen über eine weitreichende Expertise im Bereich der Frühpädagogik und über langjährige und vielfältige berufliche Erfahrungen und Erkenntnisse aus diversen Weiterbildungen, Lehrtätigkeiten und Qualifizierungen. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Modul 3 und reichen Ihre vollständigen Unterlagen per Mail ein (siehe Punkt Zugangsvoraussetzungen).
Hierzu nutzen Sie bitte die E-Mail: carmentrassl@learningcampus.de
Alle Kurse werden im Selbstzahlermodell angeboten, das heißt sie werden über Teilnahmegebühren finanziert. Hier sind Kommunen und Träger gefragt, einen eigenen Beitrag zu leisten und ihr späteres Personal bei der jeweiligen Qualifizierung zu unterstützen, etwa durch Freistellung eine Kostenbeteiligung oder Teilnahmegebühren.
Fragen Sie Ihren (künftigen) Arbeitgeber nach konkreten Unterstützungsmöglichkeiten! Die Größe der Kursgruppe beträgt höchstens 12 Teilnehmer*innen.
Der Kurs ist AZAV zertifiziert! Somit ist eine Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (Qualifizierungschancengesetz) möglich. Bei Fragen sind wir Ihnen hier sehr gerne behilflich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.050 € für Modul 4
Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mit Hilfe der bereitgestellten Materialien.
Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz
Fehlzeiten bis zu 12 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 12 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
Abschluss der Mittelschule oder höher
Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
(bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Modul 5.
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist. Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich. Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita – sofern Modul 3 erfolgreich absolviert wurde – tätig sein.
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/34/baymbl-2024-34.pdf.
Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen
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